Anmeldung

Der Eintritt
in die Musikschule ist in der Regel zum Beginn eines Trimesters möglich, d.h. zum 1. Januar, 1. Mai bzw. 1 .September. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass wenigstens ein Elternteil Mitglied des Trägervereins Verein zur Förderung gemeinnütziger Zwecke Engelskirchen e.V. ist. Volljährige Schüler, die nicht mehr in Berufsausbildung oder Studium sind, müssen selbst Mitglied werden (s.AGB). Nach Eingang des Anmeldeformulars unterrichtet die Schulleitung schriftlich über den Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns sowie über Ort und Zeit des Unterrichts. Es besteht ein 10tägiges Rücktrittsrecht. Nach Verstreichen dieser Frist gilt der Unterrichtsvertrag als abgeschlossen.

Kündigung
Das Unterrichtsverhältnis kann nur zum Ende eines Trimester gekündigt werden, d.h. zum 30. April, 31. August, bzw. 31. Dezember. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht nur für die ersten beiden Unterrichtsmonate in den Fächern Musikgarten und Musikalische Früherziehung (s.AGB). Das Kündigungsschreiben muss spätestens am 3. Werktag des Vormonats bei der Musikschule eingegangen sein. In außergewöhnlichen Fällen ist eine außervertragliche Beendigung des Unterrichtsverhältnisses möglich. Bei Nichtbeachtung der Geschäftsbedingungen behält sich die Schulleitung eine Kündigung zu jedem Monatsende vor. Alle Kündigungen bedürfen der schriftlichen Form und müssen von bzw. gegenüber der Schulleitung ausgesprochen werden.