Das Schuljahr ist in drei Trimester von jeweils vier Monaten Dauer unterteilt. Trimesterbeginn sind der 1. Januar, der 1. Mai sowie der 1. September. Das Unterrichtsentgelt (s.Preisübersicht) versteht sich als Honorar für jeweils ein ganzes Trimester, das in zwei Raten zu entrichten ist, bei Bankeinzug fällig jeweils zu Beginn des zweiten und vierten Monats des laufenden Trimesters, unabhängig von Ferienterminen.
Kreissparkasse Köln IBAN: DE55 3705 0299 0324 0046 43
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Bei Zahlungsrückstand kann der Unterricht bis zur Zahlung der Außenstände zu Lasten des Schülers unterbrochen werden. Für den Fall, dass das Unterrichtsengelt nicht bis zum Ende des jeweiligen Monats entrichtet ist, behält sich die Musikschule die fristlose Kündigung vor.
An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien findet kein Unterricht statt. Gleiches gilt für lokale Fest- und Ferientage. Unterrichtsstunden, die aufgrund von Verhinderung oder Krankheit des Schülers/der Schülerin ausfallen oder auf die o.g. Feier- Fest- oder Ferientage fallen, werden nicht nachgegeben. Unterrichtsstunden, die aufgrund einer Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden nachgeholt oder durch qualifizierte Vertretung ausgeglichen. Hierzu können zusätzliche Unterrichtszeiten festgelegt und Schüler/innen zu Gruppen zusammengefasst werden.
Der Lehrer/die Lehrerin kann jedoch bei gegenüber der Schulleitung nachgewiesener Erkrankung den Unterricht bis zu zweimal pro Schuljahr ausfallen lassen, ohne das von Seiten der Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigten ein Anspruch auf Nachholung oder Vertretung besteht.